Kommt im August die App auf Rezept?

Jens Spahn hat sie uns letztes Jahr versprochen: die App auf Rezept. Damit dies gelingt, müssen die digitalen Gesundheitsanwendungen ein Prüfverfahren beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen und in einem noch zu schaffenden Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen gelistet werden. Dabei gilt es nicht nur, die Sicherheit der Anwendung und Bedienfreundlichkeit für den Patienten zu beweisen, sondern auch hohe Datenschutzanforderungen zu erfüllen.

Bislang sind 15 Anträge auf eine Listung in Bearbeitung. Eine Beratung und ein englischsprachiger Leitfaden für Bewerbungen aus dem Ausland sollen in Kürze folgen. Die Höhe der tatsächlichen Vergütung wird mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Alle noch notwendigen Anpassungen des Bundesmantelvertrages sowie die Erarbeitung einer Abrechnungsrichtlinie für die Hersteller sollen kurz vor der Finalisierung stehen. Fehlt nur noch die Akzeptanz bei den Verordnern: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht eine rasche Umsetzung auch an eine umfassende Information und Transparenz für die Ärzte und Psychotherapeuten gebunden, damit diese auch gute Lösungen für ihre Patienten empfehlen können. Aktuell fühlt sich allerdings noch eine Mehrheit der Ärzte unzureichend informiert.

Autor: Anja Fürbach, Market Intelligence Senior Expert, SVP Deutschland AG
Quelle: Dtsch Arztebl 2020; 117(31-32): A-1480

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