Telemedizin und Fernbehandlung: Es gibt noch viel zu regeln

Obwohl das Fernbehandlungsverbot bereits vor gut einem Jahr gelockert wurde, spielt die Telemedizin in der breiten ambulanten Versorgung bislang noch keine große Rolle. Grund hierfür ist, dass sowohl Patienten wie auch Ärzte zurückhaltend reagieren. Doch die Sorgen um eine minderwertige Versorgung scheinen unbegründet: So hat etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung Baden-Württemberg (KVBW) nach einem Jahr Laufzeit ihres Telemedizinprojekts „docdirekt“ kürzlich eine positive Bilanz gezogen. Rein gewinnorientierten Anbietern von Apps und Videosprechstunden, die an den Ärzten vorbei behandeln, wollen die Krankenversicherungen das Feld aber nicht überlassen. Dafür forderten sie eine Änderung des EBM, der nun zum 1. April angepasst wurde. Unverändert gilt: der Arzt muss den Patienten aus einem Praxisbesuch bereits kennen. Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband weitere Fördermaßnahmen von Videosprechstunden festlegen. Bis dahin sind aber noch diverse Fragen, z. B. zur Verordnungsfähigkeit von Medikamenten ausschließlich in Fernbehandlung und auch deren Abgabe in der Apotheke zu klären, ebenso wie Ausgabe von e-Rezepten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Autor: Anja Fürbach, Market Intelligence Senior Expert, SVP Deutschland AG
Quelle: Dtsch Arztebl 2019; 116(19): A-926 – www.aerzteblatt.de

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